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Demokratie & Institutionen

Der Rundfunkbeitrag (ÖRR)

Warum zahlen wir den Rundfunkbeitrag, obwohl wir wenig nutzen? Staatsferne, Beitragsverfahren, die Beitragsempfehlung der Finanzkommission KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) für 2027 und die Reform des ÖRR, dazu meine Einordnung.

Stand 18.10.202618 Quellen5 Min. Lesezeit

Standbild aus dem Video: Der Rundfunkbeitrag (ÖRR)

01Warum zahle ich für etwas, das ich kaum nutze?

Du schaust vielleicht selten ARD, ZDF oder Deutschlandradio. Trotzdem kommt jeden Monat die Abbuchung. Das fühlt sich ungerecht an, und der Ärger darüber ist nachvollziehbar. Er ist auch der Grund, warum der Rundfunkbeitrag immer wieder in der Kritik steht. Hier geht es um die Frage dahinter: Wie ist dieses System gebaut, und warum sieht es so aus?

02Staatsfern, aber nicht ohne Staat: Was das Verfassungsgericht verlangt

Die Rundfunkfreiheit steht im Grundgesetz [3]. Dahinter steht die Erfahrung der NS-Zeit, in der der Rundfunk für Propaganda genutzt wurde [2]. Das Wort „staatsfern“ steht dabei nicht im Grundgesetz. Es kommt aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Wie konkret das gemeint ist, zeigt ein Urteil vom 25. März 2014. Es ging um die Aufsichtsgremien des ZDF. Das Gericht entschied, dass staatliche und staatsnahe Mitglieder höchstens ein Drittel eines Gremiums stellen dürfen [13]. Parteien und Regierungen sollen den Rundfunk also nicht steuern können. Sie dürfen nur begrenzt mitreden.

Das erklärt, warum der Rundfunk kein normaler Posten im Staatshaushalt ist. Wer nur von der Politik bezahlt wird, kann sich schnell nach ihr richten. Wer nur von Werbekunden lebt, richtet sich nach deren Interessen. Der Beitrag soll beides verhindern. Werbung und Sponsoring gibt es trotzdem, aber nur als Zusatz. Beim ZDF liegt der Werbeanteil an den Einnahmen heute unter 10 Prozent, vor dem privaten Rundfunk waren es etwa 40 Prozent. Vom Beitrag von 18,36 Euro erhält das ZDF 4,69 Euro [18].

03Der Beitrag: Du zahlst für die Möglichkeit, nicht fürs Einschalten

Rechtlich ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn am 18. Juli 2018 als nichtsteuerliche Abgabe bestätigt. Der Vorteil, für den du zahlst, ist die Möglichkeit, das Angebot zu nutzen. Ob du es wirklich tust, spielt rechtlich keine Rolle [14].

Dasselbe Urteil nennt auch eine Grenze: Wer mehrere Wohnungen hat, darf insgesamt nicht mehr als einen vollen Beitrag zahlen [14]. Der Pauschalbeitrag gilt also nicht ohne Einschränkung.

Die Höhe beträgt derzeit 18,36 Euro im Monat je Wohnung. Das sind 55,08 Euro im Quartal und 220,32 Euro im Jahr [6]. Wohnen mehrere Menschen zusammen, teilen sie sich diesen einen Beitrag.

04Wer legt die Höhe fest?

Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ an, kurz KEF. Sie prüft die Anmeldungen, kürzt sie um Einsparungen und andere Einnahmen und empfiehlt dann, ob der Beitrag steigen soll [5]. Die Entscheidung liegt bei den Ländern. Alle 16 Regierungen müssen einen Staatsvertrag unterzeichnen, alle 16 Parlamente müssen ihm zustimmen [5].

Das ist kein Formalismus. Die KEF hatte im Februar 2024 18,94 Euro ab 2025 empfohlen. Nicht alle Länder stimmten zu, der Beitrag blieb bei 18,36 Euro [16]. ARD und ZDF zogen dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung wird laut Berichterstattung noch für 2026 erwartet [16].

Am 20. Februar 2026 legte die KEF neue Zahlen vor. Sie empfiehlt jetzt 18,64 Euro ab dem 1. Januar 2027, also 28 Cent mehr als heute. Der Grund: Es sind mehr Beiträge eingegangen als erwartet, weil mehr Wohnungen zahlen als prognostiziert. Der Finanzbedarf selbst hat sich laut Bericht kaum verändert. Für 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an [16]. Das ist eine Empfehlung. Beschlossen ist die Erhöhung nicht, die Länder müssen sie bis Ende 2026 festschreiben [16].

05Wer nicht zahlen muss

Befreit werden kannst du auf Antrag zum Beispiel bei Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen. BAföG zählt nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Wohngeld und Arbeitslosengeld I berechtigen nicht zur Befreiung [6]. Dafür brauchst du einen Nachweis, rückwirkend geht es höchstens drei Jahre ab Antragstellung [6]. Wer knapp über der Bedarfsgrenze liegt, kann einen Härtefallantrag stellen [6].

Gerade der Hinweis zum Wohngeld ist wichtig. Wer wenig Geld hat und keine der genannten Leistungen bekommt, zahlt den vollen Beitrag.

06Was sich ändert: Kanäle, Sportrechte, Reformvertrag

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag. Er schreibt vor, die Zahl der linearen Kanäle zu verringern und sie nur noch gemeinsam von ARD und ZDF zu betreiben [17]. Zum 31. Dezember 2026 sollen ARD alpha, tagesschau24 und ONE abgeschaltet werden [10][17]. ZDFneo und ZDFinfo laufen weiter, als „neo“ und „info“ von ARD und ZDF. Phoenix bleibt unter Federführung der ARD und des WDR [17].

Offen bleibt, was mit den Inhalten dieser Kanäle geschieht. Die Meldungen sagen nur, dass die linearen Kanäle enden. Ob Sendungen in anderen Angeboten weiterlaufen, geht daraus nicht hervor. Auch Einsparsummen nennen sie nicht [17].

Für Sportrechte sieht der Vertrag einen Angemessenheitsmaßstab vor: In der Regel sollen die Ausgaben fünf Prozent des von der KEF anerkannten Gesamtaufwands von ARD und ZDF je Beitragsperiode nicht übersteigen [15]. Das ist eine geltende Regel. Wie viel sie tatsächlich spart, ist damit nicht gesagt.

07Meine Meinung

Mir ist der ÖRR wichtig, weil nicht jeder Inhalt, der professionell aussieht, auch stimmt. Ein Angebot, das nicht von Parteien oder einzelnen Unternehmen abhängt, halte ich für wertvoll. Dazu gehört für mich auch das Online-Angebot: Ich nutze die tagesschau-App und schaue gern „Feuer & Flamme“ vom WDR.

Trotzdem finde ich es berechtigt, wenn du dich über Programme ärgerst, die du nie schaust. Das geht mir genauso. Der stärkste Einwand gegen mein „Ja“ lautet: Ein Pauschalbeitrag fragt nicht nach deinem Einkommen, und die Befreiung greift nur bei bestimmten Leistungen. Mein Eindruck ist, dass 18,36 Euro nicht für alle dasselbe bedeuten. Das ist eine Bewertung von mir, keine Auswertung von Einkommensdaten. Welches Modell gerechter wäre, weiß ich nicht.

Eine Abschaffung würde dieses Problem aus meiner Sicht nicht lösen, sondern die Frage verschieben, wer den Rundfunk bezahlt und dadurch Einfluss bekommen könnte. Besser finde ich, genauer hinzuschauen:

  1. Wohin fließt das Geld, und lässt sich das nachvollziehen?
  2. Erfüllt jedes Angebot den öffentlichen Auftrag?
  3. Wie kannst du mitreden, wenn du anderer Meinung bist?

08Grenzen und weitere Fragen

Beitragshöhe, Befreiungsregeln, Staatsvertrag und Abschalttermin können sich ändern. Die Angaben wurden zwischen dem 8. und dem 18. Oktober 2026 geprüft. Die Zahlen zur KEF-Empfehlung stammen aus Berichterstattung über den KEF-Bericht, nicht aus dem Bericht selbst. Ob das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF entscheidet und wie, ist offen. „Zwangsgebühr“ ist eine Zuspitzung, kein Rechtsbegriff. Welche Wirkung die Reformen haben, ist nicht belegt. Ein gesetzlicher Auftrag schließt Kritik an einzelnen Ausgaben und Programmen nicht aus.

09Begriffe kurz erklärt

ÖRR
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: ARD, ZDF und Deutschlandradio, die über den Rundfunkbeitrag finanziert werden und unabhängig von Parteien und Unternehmen arbeiten sollen.
Staatsferne
Der Rundfunk darf nicht von Regierung oder Parteien gesteuert werden. Das Bundesverfassungsgericht begrenzt staatliche und staatsnahe Mitglieder in den Gremien auf ein Drittel.
KEF
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten: Sie prüft den Bedarf der Sender und empfiehlt den Ländern, ob der Beitrag geändert werden soll.
Reformstaatsvertrag
Der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene 7. Medienänderungsstaatsvertrag, der unter anderem weniger lineare Kanäle und eine Obergrenze für Sportrechte vorsieht.
Lineare Kanäle
Programme, die zu festen Sendezeiten laufen, im Unterschied zu Angeboten in der Mediathek.

10Quellen

Die Nummern entsprechen den Nummern in der Quellenzeile unter den Untertiteln im Video.

  1. Screenshot aus dem Instagram-Beitrag von „Bares für Rares“ (Horst Lichter); Bildvermerk: Foto: iStock/gresei.
  2. Bundesarchiv: Die Olympischen Sommerspiele 1936 in Rundfunk, Fernsehen und Film (Rundfunk als Propagandainstrument), geprüft 08.10.2026.
  3. Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1 (Rundfunkfreiheit), geprüft 08.10.2026.
  4. Medienstaatsvertrag, § 26 (Information, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport), in der Fassung des 7. Medienänderungsstaatsvertrags, in Kraft seit 01.12.2025.
  5. KEF: Zur Arbeit der Kommission (Prüfung des Finanzbedarfs und Beitragsverfahren), geprüft 08.10.2026.
  6. Beitragsservice: Informationen zur Zahlung und Empfänger von Sozialleistungen (18,36 Euro je Wohnung und Monat; Befreiung auf Antrag), Stand 15.10.2026.
  7. Logo ARD alpha, Wikimedia Commons (SVG-Fassung 2014).
  8. Logo tagesschau24, Wikimedia Commons (SVG-Fassung 2012).
  9. Logo ONE, Wikimedia Commons (SVG-Fassung 2022).
  10. ARD und ZDF: Mitteilung vom 04.03.2026 (geplante Einstellung von ARD alpha, tagesschau24 und ONE).
  11. Logo ARD, Wikimedia Commons (SVG-Fassung).
  12. Logo ZDF, Wikimedia Commons.
  13. BVerfG, Urteil vom 25.03.2014 (1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11) (Staatsferne, höchstens ein Drittel staatliche und staatsnahe Gremienmitglieder), geprüft 18.10.2026.
  14. BVerfG, Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16 u. a.) (Rundfunkbeitrag als nichtsteuerliche Abgabe für die Nutzungsmöglichkeit; Zweitwohnungen), geprüft 18.10.2026.
  15. 7. Medienänderungsstaatsvertrag (Reformstaatsvertrag), § 35 Abs. 5 (Sportrechte), in Kraft seit 01.12.2025; geprüft 08.10.2026.
  16. zdfheute: Kommission empfiehlt Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro ab 2027 (Bericht über die 25. KEF-Empfehlung vom 20.02.2026, Verfahren der Länder, Verfassungsbeschwerde), geprüft 18.10.2026.
  17. zdfheute: ARD und ZDF bündeln Angebote und schalten drei Sender ab (Meldung vom 04.03.2026; Reformstaatsvertrag, Kanäle), geprüft 18.10.2026.
  18. ZDF: Finanzen und Mischfinanzierung (Beitragsanteil 4,69 Euro, Werbeanteil unter 10 Prozent), geprüft 18.10.2026.

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